Bekämpfung Kinderpornografie und Sorgerecht
GesetzesentwicklungenBekämpfung der Kinderpornografie
Der Bundespräsident hat Mitte Februar 2010 das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) unterzeichnet, welches eine Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten vorsieht. Das Gesetz ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten. Es war im Sommer 2009 von der Großen Koalition verabschiedet worden.
Die neue Bundesregierung vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag, dass bei der Bekämpfung von Kinderpornografie kriminelle Angebote schnellstmöglich gelöscht statt gesperrt werden sollen. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit der Internetwirtschaft und anderen Stellen die Löschung kinderpornografischer Seiten betreiben sollen. Diese Vorgehensweise soll nach einem Jahr auf Erfolg und Wirksamkeit zu evaluiert und aufgrund der gewonnenen Ergebnisse gegebenenfalls eine Neubewertung vorgenommen werden.
Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, eine neue rechtliche Regelung zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet auf den Weg zu bringen, der dem Grundsatz der Löschung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten folgt.
Am 25. Februar 2010 sind im Bundestag mehrere Entwürfe für ein "Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" (BT-Drs. 17/776, 17/646, 17/772 in erster Lesung behandelt und an den Rechtsausschuss verwiesen worden.
Neuregelung des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern geplant
Die Bundesjustizministerin hat bis zum Ende des Jahres eine Neuregelung des Sorgerechts für die Kinder unverheirateter Elternpaare angekündigt. Grund hierfür ist, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 3. Dezember 2009 entschieden hat, dass der Ausschluss der gerichtlichen Einzelfallprüfung der Sorgerechtsregelung den Vater eines unehelichen Kindes diskriminiere (s. Newsletter Nr. 55). Dies stellt nach Auffassung des EGMR eine Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar.
05.03.2010
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